SPANIENS GOLDENES VISA FÜR NICHT EU-BEWOHNER

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Spanien hat ein Gesetz verabschiedet, das es Investitionen von Bürgern aus Nicht-EU-Ländern erlaubt, über das „Goldene Visum“ in Spanien ansässig zu werden. Dieses Visum ist erhältlich, wenn die Investition in Immobilien 500,000 E oder mehr beträgt. Der Investor darf mehr als eine Immobilie, eine Gewerbeimmobilie oder ein Grundstück erwerben, um die Zahl von 500,000E zu erreichen. Ohne besondere Anforderungen kann der Investor sein Eigentum für den persönlichen oder gewerblichen Gebrauch leasen.  

Zunächst muss der Nicht-EU-Bürger ein Visum beantragen, mit dem er ein Jahr in Spanien leben kann. Klicken Sie hier für die Schengen-Visum

Der Anleger muss nachweisen können, dass er das Land während des Zeitraums mindestens einmal besucht hat. Unmittelbar nach Abschluss der Investition und vor Ablauf des Visums für das erste Jahr. Anleger können einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen, die es ihnen ermöglicht, zwei Jahre oder 1 Monate in Spanien zu leben. Dieser Antrag kann ab diesem Zeitraum um weitere zwei Jahre verlängert werden, solange die Investition in Höhe von 2 Euro erhalten bleibt.

Der Investor kann nach 5 Jahren Aufenthalt in Spanien einen Antrag auf einen unbegrenzten Aufenthalt in Spanien stellen. Nach einem Zeitraum von 10 Jahren hat der Investor Anspruch auf die spanische Staatsbürgerschaft, solange 183 Tage im Jahr in Spanien verbracht werden.

WESENTLICHE REGELN FÜR SPANISCHE INVESTITIONEN VISA:

1. Die Mindestinvestition muss mindestens 500,000 € betragen.

2. Zusätzlich zum Kaufpreis müssen Sie 11 - 12% hinzufügen, was zu den normalen Kaufkosten, einschließlich Steuern, Stempelsteuer, Mehrwertsteuer, Notar und Anwalt, beiträgt.

3. Die Investitionen können auf mehrere Immobilien zu einem Gesamtkaufpreis von mindestens 500,000 € verteilt werden.

4. Sie können Ihre Investition über ein ausländisches Unternehmen tätigen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Mehrheit dieses Unternehmens besitzen.

5. Es besteht eine gewisse Flexibilität, einen Teil des benötigten Geldes aus Ihrem Heimatland oder aus einem Land außerhalb Spaniens auszuleihen.

6. Spanische Aufenthaltsvisa können an die unmittelbare Familie ausgestellt werden, einschließlich Ehepartner oder nicht verheirateter Partner.

7. Spanische Aufenthaltsvisa können für Kinder bis 18 Jahre, wirtschaftlich abhängige erwachsene Kinder und wirtschaftlich abhängige Eltern ausgestellt werden.

8. Das Gesetz umfasst auch Ihre Kinder über 18 Jahre, die aus gesundheitlichen Gründen nicht objektiv in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen.

9. Es sind keine Mindestaufenthalte erforderlich, um das Visum zu verlängern. Dies bedeutet, dass es optional ist, in Spanien zu bleiben.

10. Das spanische Visum muss nicht innerhalb von fünf Jahren erneuert werden.

11. Da es kein Gesetz über den Mindestaufenthalt gibt, ist es nicht erforderlich, steuerlich ansässig zu sein.

12. Ein dauerhafter Aufenthalt wird nach fünf Jahren gewährt, wenn Sie die Regeln befolgt haben.

13. Ihre Immobilieninvestition kann nach fünf Jahren verkauft werden, wenn Sie einen ständigen Wohnsitz erreicht haben.

14. Das Visum ermöglicht den Zugang zu unbegrenzten Reisen in die EU-Schengen-Visaländer.

15. Sie können Visa ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags erhalten (nicht registrierte Urkunden).

16. Die offiziellen Unterlagen für das Investitionsvisum werden nicht länger als zehn, danach maximal 15 Arbeitstage dauern.

17. Die erste Karte wird für zwei Jahre ausgestellt, die nächsten 5 Jahre jedoch, wenn die Investition gehalten wird.

18. Sie und Ihre Familie, die unter das Goldene Visum fallen, haben vom ersten Tag an das Recht, in Spanien zu arbeiten.

19. Die Verweigerung eines spanischen Investitionsvisums wird normalerweise nur durch ein unreines Strafregister gerechtfertigt.

20. Die spanische Staatsbürgerschaft wird nach weiteren fünf Jahren ständigen Wohnsitzes verliehen.

21. Der Antragsteller muss nachweisen können, dass er in den ersten zwei Jahren mindestens einmal und in den drei folgenden Jahren erneut nach Spanien gereist ist.

22. Als spanischer Staatsbürger erhalten Sie automatisch die europäische Staatsbürgerschaft.

23. Unmittelbar nach der Registrierung des Immobilienkaufs beim Notar können Sie und die betroffene Familie in Spanien arbeiten. Nach 5 Jahren kann die Familie überall in Europa innerhalb der EU leben, arbeiten oder studieren.

24. Ein empfohlener Anwalt kümmert sich um den Antrag auf Aufenthalt und das gesamte Golden Visa-Programm, den Aufenthalt für die Familie usw. Die Gesamtkosten hierfür betragen ca. 1,700 € + 21% MwSt.

25. Wenn sich derselbe Anwalt sowohl um den Kauf der Immobilie als auch um die Beantragung des Wohnsitzes für das Goldene Visum kümmert, können Sie die oben genannten Kosten sparen.

DER ANTRAGSTELLER MUSS DIE FOLGENDEN ANFORDERUNGEN ERFÜLLEN:

1. Nicht illegal in spanisches Gebiet eingereist zu sein oder sich dort aufzuhalten.

2. Muss mindestens 18 Jahre alt sein.

3. In keinem der Schengen-Länder wurde die Einreise verweigert.

4. Haben Sie eine öffentliche oder private Krankenversicherung, die zum Betrieb in Spanien berechtigt ist.

5. über ausreichende wirtschaftliche Mittel verfügen, um die persönlichen und familiären Lebenshaltungskosten zu decken.

6. Der Nachweis der Investition muss durch eine Bescheinigung über das Eigentumsregister erbracht werden, aus der das Eigentum hervorgeht. Oder, wenn der Eigentumsanspruch noch nicht eingetragen ist, über eine Kopie der öffentlichen Erwerbsurkunde und den Nachweis der Einreichung der Urkunde im Register.

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