Umzug von außerhalb der EU nach Spanien

EU-Flagge Flagge der Europäischen Union auf einer Stange, die auf Bl P5QSR3A e1631186412411 weht

Umzug von außerhalb der EU nach Spanien

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ART DER GENEHMIGUNG

Es handelt sich um eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für a nicht ansässige Ausländer in Spanien, um eine lukrative Tätigkeit am ihre eigenen .

GRUNDREGELN

  • Organgesetz 4/2000, vom 11. Januar über die Rechte und Freiheiten von Ausländern in Spanien und ihre soziale Integration (Artikel 25 bis, 36 und 37).
  • Gesetz 12/2012, vom 26. Dezember, über dringende Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels und bestimmter Dienstleistungen.
  • Gesetz 39/2015, vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen.
  • Verordnung des Organgesetzes 4/2000, genehmigt von Königlicher Erlass 557/2011 vom 20. April(Artikel 103 bis 109).
  • Anleitung DGI / SGRJ / 05/2007, über die Aufnahme bestimmter Berichte, die als Nachweis für die Einhaltung bestimmter behördlicher Anforderungen gelten, in die Akten der Genehmigung des vorübergehenden Aufenthalts und der selbstständigen Erwerbstätigkeit, unbeschadet anderer gesetzlich zugelassener Beweismittel.

VORAUSSETZUNGEN

  • Kein Bürger eines Staates der Europäischen Union sein, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz oder ein Familienangehöriger von Staatsangehörigen dieser Länder, für die die Unionsbürgerschaft gilt.
  • Nicht unregelmäßig gefunden auf spanischem Gebiet.
  • Fehlende Vorstrafen in Spanien und in ihren früheren Aufenthaltsländern wegen Straftaten nach spanischem Recht.
  • Kein Einreiseverbot für Spanien und im territorialen Raum der Länder, mit denen Spanien ein diesbezügliches Abkommen geschlossen hat, nicht als zu beanstanden erscheint.
  • Nicht sein, gegebenenfalls, innerhalb der Verpflichtungsfrist, nicht zurückzukehren nach Spanien, die der Ausländer bei der freiwilligen Rückkehr in sein Herkunftsland angenommen hat.
  • Erfüllen Sie die Anforderungen, die die geltende Gesetzgebung für die Öffnung und Bedienung der geplanten Aktivität.
  • Verfügen Sie über die erforderlichen Berufsqualifikation oder anerkannte Erfahrung, die in der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ausreicht, sowie bei Bedarf Mitgliedschaft.
  • Bekann das beweisen die geplante Investition ist ausreichend und gegebenenfalls die Auswirkungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen.
  • Um zu beweisen, dass sie es haben ausreichende finanzielle Mittel für deren Unterhalt und Unterbringung, nach Abzug der für die Aufrechterhaltung der Tätigkeit notwendigen.

 

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

Hinweis: Bei der Antragstellung sind grundsätzlich Kopien der Unterlagen vorzulegen und die Originale vorzulegen.

  • Offizielles Muster-Antragsformular (EX – 07) in zweifacher Ausfertigung, ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben. Dieses Formular erhalten Sie KLICKEN SIE HIER
  • Vollständige Kopie von gültig Pass oder Reisedokument.
  • Bei Einzelhandelsgeschäften und Erbringung der im Anhang des Gesetzes 12/2012 aufgeführten Dienstleistungen, die in Betriebsstätten ausgeführt werden, deren Nutzfläche ist kleiner oder gleich 300 Quadratmeter, verantwortliche Erklärung oder vorherige Mitteilung (im Sinne von Artikel 71.bis des Gesetzes 30/1992) und gegebenenfalls Nachweis der Zahlung der entsprechenden Steuer.

Bei den übrigen Tätigkeiten und der Erbringung von professionellen Dienstleistungen ist eine Liste der Berechtigungen oder Lizenzen die für die Einrichtung, Eröffnung oder den Betrieb der geplanten Tätigkeit oder für die berufliche Ausübung erforderlich sind, unter Angabe der Situation, in der sich die Verfahren zu ihrer Durchführung befinden. , gegebenenfalls einschließlich der Antragsbescheinigungen vor den entsprechenden Stellen.

  • Kopie der Dokumentation, die beweist, dass er die Ausbildung besitzt und gegebenenfalls die für die Berufsausübung gesetzlich vorgeschriebene Berufsqualifikation.
  • Akkreditierung, die es gibt ausreichende finanzielle Investition, oder Verpflichtung zur Unterstützung durch Finanzinstitute oder andere.
  • Gründungsprojekt oder durchzuführende Tätigkeit unter Angabe der geplanten Investition, ihrer erwarteten Rentabilität und gegebenenfalls der Arbeitsplätze, deren Schaffung erwartet wird.

Als Beispiel und ungeachtet ihrer Rechtfertigung durch andere im Gesetz zulässige Mittel, die letzten drei Abschnitte können durch das Wertgutachten anerkannt werden ausgestellt von einer der folgenden Organisationen:

  • Nationaler Verband der Unternehmer- und Selbständigenverbände ( ATA)
  • Gewerkschaft der Freiberufler und Selbstständigen (UPTA) 
  • Branchenübergreifender Verband der Selbständigen des spanischen Staates (CIAE)
  • Organisation von Professionals und Freelancern (Übernahmeangebot)
  • Gewerkschaft der Verbände der Selbständigen und Unternehmer (Vereinigte Arabische Emirate)

Wichtiger Hinweis: wenn Dokumente aus anderen Ländern zur Verfügung gestellt werden, müssen diese vorliegen übersetzt ins Spanische oder die Amtssprache des Hoheitsgebiets, in dem der Antrag eingereicht wird.

Andererseits müssen alle ausländischen öffentlichen Urkunden zuvor vom Konsulat von Spanien legalisiert mit Zuständigkeit in dem Land, in dem das Dokument ausgestellt wurde, oder gegebenenfalls durch das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit ausgeschlossen in dem Fall, in dem das Dokument von der zuständigen Behörde apostilliert des ausstellenden Staates gemäß dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 und es sei denn, dieses Dokument ist aufgrund des Internationalen Übereinkommens von der Legalisation ausgenommen.

Weitere Informationen zur Übersetzung und Legalisation von Dokumenten finden Sie im Informationsblatt

 

PROZESSE

  • Antragsberechtigte Person: der Ausländer persönlich.
  • Ort der Präsentation: diplomatische Vertretung oder spanisches Konsulat entsprechend Ihrem Wohnort.
  • Aufenthalts- und Arbeitsgebühren: Sie fallen zum Zeitpunkt der Zulassung zur Bearbeitung des Antrags an und müssen innerhalb von zehn Werktagen bezahlt werden, sie sind:
    • Modell 790 Code 052, Abschnitt 2.1 Erstgenehmigung des vorübergehenden Aufenthalts
    • Modell 790 Code 062, Abschnitt 1.5 „Selbst“ -Beschäftigungsgenehmigungen

Das Abo-Formular kann von der heruntergeladen werden Internetportal des Staatssekretärs für öffentliche Aufgaben

  • Bewerbungsfrist: 3 Monate ab dem Tag nach dem Tag der Eintragung in das Register der zuständigen Stelle zur Bearbeitung. Nachdem diese Frist verstrichen ist, ohne dass die Verwaltung die Mitteilung gemacht hat, kann davon ausgegangen werden, dass der Antrag aufgrund von Schweigen der Verwaltung abgelehnt wurde.
  • Die diplomatische Vertretung oder das Konsulat teilt dem Interessenten den Beschluss über den Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt und selbständige Erwerbstätigkeit mit.
  • Im Falle einer Konzession hat der Arbeitnehmer 1 Monat von der Benachrichtigung bis das Visum persönlich beantragen , bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung, in deren Abgrenzung er wohnt. Dem Antrag sind beizufügen:
    • Ordentliche Pass oder in Spanien als gültig anerkanntes Reisedokument mit a Mindestgültigkeit von vier Monaten .
    • Polizeiliches Führungszeugnis ausgestellt von den Behörden des Herkunftslandes oder des Landes oder der Länder, in denen Sie sich in den letzten fünf Jahren aufgehalten haben.
    • Ärztliche Bescheinigung.
    • Nachweis über die Zahlung der Visum Gebühr ,
  • Die diplomatische Vertretung wird entscheidet auf die Anfrage innerhalb eines Monats .
  • Sobald die Visum erteilt wurde, falls zutreffend, der Arbeitnehmer muss es innerhalb eines Monats persönlich abholen ab dem Datum der Benachrichtigung. Erfolgt der Einzug nicht innerhalb der vorgenannten Frist, gilt Ihr Rücktritt als erfolgt und die Akte wird abgelegt.
  • Sobald das Visum wird abgeholt, der Arbeiter müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums, die drei Monate beträgt, in spanisches Hoheitsgebiet einreisen.
  • Ab der Einreise nach Spanien, der Arbeiter hat drei Monate Zeit, um seine Mitgliedschaft abzuschließen , Registrierung und anschließender Beitrag zu den Bedingungen, die in den geltenden Sozialversicherungsvorschriften festgelegt sind.
  • Innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt, an dem sich der Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung gemeldet hat, er oder sie muss den Ausländerausweis persönlich beantragen bei der Einwanderungsbehörde oder Polizeistation der Provinz, in der die Genehmigung bearbeitet wurde. Um zu sehen, wohin Sie gehen, den Zeitplan und ob Sie einen Termin vereinbaren müssen, können Sie Folgendes konsultieren: KLICKEN SIE HIER
  • Der Antragsteller wird zum Zeitpunkt der Verarbeitung des Fingerabdrucks seinen Reisepass oder Reisetitel vorlegen und Folgendes bereitstellen:
    • Offizielles Modell Kartenantrag (EX-17) erhältlich bei KLICKEN SIE HIER
    • Zahlungsbeleg der Kartengebühr.
    • Akkreditierung der Zugehörigkeit und / oder Registrierung bei der Sozialversicherung.
    • Drei aktuelle Farbe in Passgröße Fotografien auf einem weißen Hintergrund.

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